Grundlagen zum Zweiradverkehr. Teil A: Dokumentation über den Zweiradverkehr ausgenommen Krafträder über 50 ccm. Teil B: Stellungnahme zu einer Änderung der nationalen Vorschriften für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.

Author(s)
Op de Hipt, H. Löffelholz, H. & Nicklisch, F.
Year
Abstract

Teil A: In der dokumentation werden folgende abschnitte behandelt: 1. Statistik (bestandszahlen von fahrraedern, mofa 25, mopeds und mokicks, kleinkraftraedern; preisbereiche; benutzungsgrad/fahrleistungen; zweiradfahrer, gegliedert nach alter und geschlecht; unfallzahlen; bestand an sonderwagen fuer zweiradfahrer); 2. Technik (fahrzeugtechnik von zweiraedern und deren wirtschaftlichkeit und lebensdauer; strassenbau- und verkehrstechnik; kleidung und schutzeinrichtungen; versicherungsarten); 3. Forschung und entwicklung (unfallursachen; verhaltensbeschreibungen und -untersuchungen; technische untersuchungen; medizinische untersuchungen; entwicklung von zubehoer); 4. Ausbildung (elternhaus, kindergarten; schule; fahrschule; fahrpraktische ausbildung; lehr- und lernmittel; pruefungsordnungen); 5. Gesetzliche bestimmungen (fahrer von zweiraedern; fahrzeuge; verkehrsregeln; sonstige gesetzliche bestimmungen; rechtsprechung); 6. Literaturanalyse von fachbuechern, zeitschriften, bau- und reparaturanleitungen, uebungen und wettbewerben, verkehrserziehungs- und aufklaerungsmassnahmen, tests der zweiradfahrer, zweirad in wirtschaftlicher nutzung, zweirad und freizeit, zweirad und sport; 7. Sonstiges (anschriften von verbaenden und vereinen, von interessenverbaenden der zweiradindustrie, von zweiradherstellern, von zweiradimporteuren und zweiradausstellungen). Teil B: Die stellungnahme hat vorrangig die aufgabe, unter verkehrssicherheitsaspekten einen optimalen wert einer oberen geschwindigkeitsgrenze fuer kleinradraeder zu finden. Nach der behandlung von regelungen und begriffen werden technische merkmale der verschiedenen kraftradarten beschrieben und statistische angaben zu fahrzeugbestand, verkehrsbeteiligung und unfallbeteiligung erlaeutert. Kriterien fuer die zulassung und benutzung von kleinkraftraedern werden im detail im zusammenhang mit verkehrsablauf, technischer voraussetzung der fahrzeuge, dem fahrverhalten von fahrer und fahrzeug, der fahrereignung und -ausbildung sowie in bezug auf unfallrisiko, umweltbelastung und wirtschaftliche auswirkungen diskutiert. Die studie kommt zu folgenden ergebnissen: an die stelle der hubraumbegrenzung auf 50 cm3 sollte eine bauartbedingte hoechstgeschwindigkeit, z.b. von 70 km/h, treten. Um deren einhaltung im betrieb zu gewaehrleisten, wird empfohlen, alle kraftraeder mit mehr als 25 km/h bauartbedingter hoechstgeschwindigkeit einer pruefung entsprechend paragraph 29 stvzo zu unterziehen. Es sollte konstruktiv sichergestellt werden, dass spaetere manipulationen weitgehend ausgeschlossen sind. Die pflicht, schutzhelme zu tragen, sollte auf benutzer aller motorisierten zweiraeder mit bauartbedingten hoechstgeschwindigkeiten von mehr als 25 km/h ausgedehnt werden. Da die verkehrssicherheit wesentlich von der fahrerausbildung beeinflusst wird, wird empfohlen, kleinkraftraeder nur von fahrern fuehren zu lassen, die aufgrund theoretischer und praktischer ausbildung sowie einer pruefung der fahrerlaubnis erteilt bekommen haben. Hierzu sind gezielte lehrinhalte zu entwickeln. Solange entsprechende gesetzliche vorschriften noch nicht in kraft getreten sind, sollten die eltern verstaerkt bei der zustimmung zum erwerb und fuehren solcher fahrzeuge durch aufklaereschriften ueber die probleme beim fuehren von zweiradfahrzeugen an ihre auch diesbezuegliche erziehungspflicht erinnert werden.

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Publication

Library number
B 12023 /72 /83 /91 / IRRD 307023 + IRRD 307024
Source

Köln, Bundesanstalt für das Strassenwesen, 1977, p. 13-99, 16 ref. / p. 101-140, 79 ref.; Unfall- und Sicherheitsforschung Strassenverkehr ; Heft 9 - ISSN 0341-5732

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