Seit September 1994 sind mit dem Fernstrassenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung des Betreibermodells im Bundesfernstrassenbau gegeben. Auf Grund der europaeischen Rahmenbedingungen ist das Betreibermodell derzeit beschraenkt auf neu zu errichtende Bruecken, Tunnel und Gebirgspaesse im Zuge von Bundesautobahnen (BAB) und Bundesstrassen, mehrstreifige Bundesstrassen mit getrennten Fahrbahnen fuer den Richtungsverkehr. Um den Bundeslaendern eine allgemeine Ausgangsbasis fuer die weitere Durchfuehrung von Projekten gemaess FStrPrivFinG zu geben, wurden durch eine Gutachtergruppe die Grundlagen fuer die vergabe- und vertragsrechtlichen Erfordernisse von Betreibermodellen nach dem FStrPrivFinG erarbeitet. Auf dieser Grundlage sollen Ausschreibungen und Vergaben durchgefuehrt und Konzessionsvertraege fuer Betreibermodelle in Deutschland abgeschlossen werden koennen.
Abstract