Haftungsfragen bei dem Einsatz von Telematik-Systemen im Strassenverkehr.

Author(s)
Berz, U. Dedy, E. & Granich, C.
Year
Abstract

Telematik in Bezug auf den Strassenverkehr kann umschrieben werden als die "Gesamtheit der Massnahmen, die mit Hilfe der Übermittlung und Zusammenführung von Informationen und anderen Daten zu einer Verbesserung der Sicherheit des Ablaufs der Umweltverträglichkeit des Verkehrs beitragen sollen". In Betracht kommen dabei Informationen des Fahrers über aktuelle Gefahrenlagen im Strassenverkehr und vorausschauende Fahrerinformationen. Durch Informationssysteme kann über die eigentliche Warnung hinaus, dass zum Beispiel der Sicherheitsabstand zu gering ist, auch eine selbstständige Regulierung der Geschwindigkeit vorgenommen werden, um den Sicherheitsabstand wieder zu gewährleisten, oder es kann eine automatische Verkehrsbeeinflussung eingerichtet werden. Durch automatische Fahrzeugführung, zum Beispiel der elektronischen Koppelung mehrerer Fahrzeuge, kann besonders auf Autobahnen eine computergesteuerte Kolonnenbildung ermöglicht werden. Ziel dieser Systeme ist damit nicht lediglich eine Verbesserung des Fahrkomforts, im Vordergrund steht vielmehr das Bestreben, durch Unfallreduzierung den Strassenverkehr sicherer zu gestalten. Zwangsläufig stellt sich aber auch die Frage, wer zivilrechtlich haftbar und eventuell strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann, wenn es aufgrund technischen Versagens zu Verkehrsunfällen kommt. (Author/publisher)

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Publication

Library number
C 18078 [electronic version only] /72 /73 / ITRD D345432
Source

Deutsches Autorecht DAR, Vol. 69 (2000), No. 12 (Dezember), p. 545-554

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