Die Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichte sind zu einem hohen Teil mit Verkehrssachen befasst; bei den Verurteilungen wegen Vergehen machen die Verkehrssachen 45 Prozent aus. Der Bundesgerichtshof ist zwar nur mit einer verhältnismässig kleinen Zahl von Verkehrsstrafssachen befasst, doch geht es dabei vielfach um Grundsatzfragen, wie die Festlegung des Beweisgrenzwertes bei alkoholbeeinflussten Kraftfahrern. Das Verkehrsrecht kann nur in engen Grenzen auf die Verkehrssicherheit einwirken, dennoch zeigt sich, dass die strafrechtlichen Massnahmen Wirkung haben. Bei einem gemeinsamen Seminar des Bundesministers für Verkehr und der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft wurde eine grössere Zahl von Referaten hierzu gehalten, über die im einzelnen berichtet wird.
Abstract