Die am 1.9.1997 in Kraft getretene 24. Verordnung zur Änderung der StVO sowie die korrespondierenden VwV-StVO enthalten zahlreiche vor allem den Radverkehr betreffende Neuerungen. Mit der Änderung der Radwegebenutzungspflicht nach Paragraph 2 (4) StVO und den der jeweiligen Benutzungsart zugrunde zu legenden Sicherheits- und Qualitätsanforderung der VwV-StVO kommt auf die Strassenverkehrs- und Strassenbaubehörden die Aufgabe zu, bestehende Radverkehrsanlagen entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu kennzeichnen beziehungsweise zu beschildern. Wie diese Überprüfung von wem am zweckmässigsten durchgeführt werden kann, welche Entscheidungen aufgrund welcher Kriterien zu treffen sind oder wie die verschiedenen Benutzungsformen markiert und beschildert werden, ist Gegenstand der praxisorientierten Anleitungen dieser Hinweise. Dazu werden die Texte der Neuregelungen in der StVO hinsichtlich ihrer Ziele und Grundsätze zusammengestellt und erläutert, die jeweiligen Abläufe übersichtlich in Flussdiagrammen dargestellt und - nach Abdruck aller neuen Texte in StVO und VwV-StVO im vollen Wortlaut - die Regelungen und deren sachgerechte Umsetzung einzeln behandelt.
Abstract