Die Benutzung von Skateboards und Inline-Skates hat in den letzten Jahren ungemein zugenommen. Strassenverkehrsrechtliche Regeln existieren nicht. Die Einordnung der Geräte ist nicht völlig klar. Es handelt sich jedenfalls nicht um "Fahrzeuge", sondern um "andere Fortbewegungsmittel", die nur auf Gehwegen, in Fussgängerzonen und verkehrsberuhigten Zonen verwendet werden dürfen. Technische Verhältnisse, Unfallsituation und Lösungsansätze werden diskutiert. Der Arbeitskreis hat dazu eine ausführliche Empfehlung verfasst. Referat, gehalten im Arbeitskreis VII (Leitung: Gräger,U) des 36. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1998.
Abstract