Die in stetem Zunehmen begriffene Benutzung von Skateboards und Inline-Skates führt zu vielen Unfällen und damit zu Haftungsproblemen. Haftungsgrundlage ist Paragraph 823 Bundesgesetzblatt (BGB) in Verbindung mit den Vorschriften der Strassenverkehrsordnung. Anhand einer Reihe von speziellen Fällen werden die Gefahrenmöglichkeiten und die darauf beruhenden Haftungsgrundsätze aufgezeigt. Da es sich nicht um Kraftfahrzeuge handelt, finden die auf diese bezüglichen Haftungsgrundsätze keine Anwendung. Geboten ist eine Privathaftpflichtversicherung, doch wird einer Versicherungspflicht nicht das Wort geredet. Klärungsbedürftig ist die Regelung in der Unfallversicherung. Referat, gehalten im Arbeitskreis VII (Leitung: Gräger,U) des 36. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1998.
Abstract