Die Benutzung von Skateboards und Inline-Skaters, die in den letzten Jahren stark zugenommen hat, ist strassenverkehrsrechtlich nicht geregelt. Die Einordnung der Geräte ist nicht völlig klar. Es handelt sich jedenfalls nicht um "Fahrzeuge", sondern um "andere Fortbewegungsmittel", die nur auf Gehwegen, in Fussgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen verwendet werden dürfen. Die Benutzer haben auf Fussgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Sie müssen auf Gehwegen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Die künftige rechtliche Regelung wird diskutiert. Referat, gehalten im Arbeitskreis VII (Leitung: Graeger,U) des 36. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1998.
Abstract