Im Rahmen der Begutachtung zur Verkehrsunfall-Rekonstruktion ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Medizinern und technischen Sachverständigen erforderlich. Die Zuordnung von bei Sektionen oder Patientenuntersuchungen gewonnenen Verletzungsbefunden zum Unfallhergang beziehungsweiseablauf ist häufig nur durch nähere technische Angaben, so Bewegungsablauf des Unfallfahrzeuges, mögliche Stosspositionen, Anstossseite und Stossrichtung, möglich. Der technische Sachverständige sollte darstellen, welche Grössen verletzungsmechanisch relevant sind und dabei die Darstellungsweise und Fachsprache entsprechend den biomechanischen Vorkenntnissen klinisch tätiger Ärzte und Rechtsmediziner gemäss modifizieren. Begutachtungsprobleme treten in den letzten Jahren gehäuft im Zusammenhang mit HWS-Schleudertraumen auf, bei denen in leichten Fällen keine objektivierbaren diagnostischen Befunde zu erwarten sind.
Abstract