Nach ausführlicher Darlegung und Diskussion der gesetzlichen Grundlagen in Österreich gelangt der Autor zu folgendem Schluss: ein ausdrückliches Verbot der Verwendung von Fernlicht oder Abblendlicht bei guter Sicht am Tag enthält weder das Kraftfahrgesetz (KFG) noch die Strassenverkehrsordnung (StVO). Auch ein indirekt normiertes Verbot dieses Inhalts lässt sich nicht erschliessen. Im Hinblick auf das "rechtsstaatliche Verteilungsprinzip" bedeutet dies, dass die Verwendung von Abblendlicht oder Fernlicht auch bei guten Witterungsverhältnissen tagsüber erlaubt ist. Für das Fernlicht gelten nur die Einschränkungen im Ortsgebiet und bei Nebel, welche nicht auf die Tageszeit beschränkt sind. (KfV/H)
Abstract