Es wird ein Massnahmenbündel vorgeschlagen, das für erfolgversprechender angesehen wird als die Massnahmen, die der Gesetzgeber 1997 zur Reduzierung der Unfallzahlen jugendlicher Fahrer eingeführt hat. Zunächst sollte dieser Gruppe mehr als bisher Gelegenheit gegeben werden, ihre eigenen Auffassungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu artikulieren. Daneben sollte - zunächst auf freiwilliger Basis - eine zweite Ausbildungsphase etwa ein halbes Jahr nach Erwerb des Führerscheins beginnen, die nicht nur theoretische Teile, sondern auch fahrpraktische Übungen sowie ein spezielles Sicherheitstraining enthalten sollte. Anreize zur Teilnahme könnten zum Beispiel eine Verkürzung der Probezeit, niedrigere Versicherungsprämien oder die Einstellung von Bussgeldverfahren sein. Referat, gehalten im Arbeitskreis IV (Leitung: Sabow,G) des 36. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1998.
Abstract