Kinder im Strassenverkehr : Fragen der Haftung : welche Forderungen stellt die Kinderpsychologie an das Zivilrecht ?

Author(s)
Limbourg, M.
Year
Abstract

Zur Einschätzung der altersbedingten Leistungsfähigkeiten von Kindern im Strassenverkehr müssen folgende Bereiche der geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung im Kindesalter betrachtet werden: Gefahrenwahrnehmung, Entfernungs- und Geschwindigkeitswahrnehmung, Aufmerksamkeit und Konzentration, soziale Fähigkeiten (Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit), Verkehrsverständnis, motorische Fähigkeiten und Reaktionszeit. Auf der Grundlage der psychologischen Erkenntnisse über die Entwicklung dieser Fähigkeiten von Kindern zur Bewältigung des modernen Strassenverkehrs müsste im Prinzip eine Erhöhung der Altersgrenze für die zivilrechtliche Haftung von derzeit 7 Jahren auf mindestens ca. 12 Jahre, besser noch auf 14 Jahre gefordert werden. Erst in diesem Alter sind alle Fähigkeiten für das Zu-Fuss-Gehen und das Radfahren bei fast allen Kindern weitgehend entwickelt. Referat, gehalten im Arbeitskreis VI (Leitung: Medicus,D) des 36. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1998.

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Publication

Library number
C 12993 (In: C 12982) /83 / IRRD D341077
Source

In: 36. Deutscher Verkehrsgerichtstag 1998 : Veröffentlichung der auf dem 36. Verkehrsgerichtstag vom 28. bis 30. Januar 1998 in Goslar gehaltenen Referate und Empfehlungen, p. 211-221, 13 ref.

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