Kollisionsgeschwindigkeit : Hauptkriterium der Verletzungsgefahr und Verletzungsschwere?

Author(s)
Mazzotti, I. & Domes, M.
Year
Abstract

Im Rahmen der Diskussion um Geschwindigkeitsbegrenzungen im Strassenverkehr eroertert der Beitrag, ob und inwieweit die Geschwindigkeit des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt fuer die Verletzungsgefahr und fuer die Verletzungsschwere entscheidend ist. Die Autoren kommen zu folgenden Schussfolgerungen: Es kann eindeutig festgestellt werden, dass die Hoehe der einwirkenden biomechanischen Belastung und somit auch die Fahr- beziehungsweise die Kollisionsgeschwindigkeit in Bezug auf die Verletzungsgefahr und die Verletzungsschwere im Strassenverkehr einen wesentlichen Einfluss haben. Ein direkter Zusammenhand besteht jedoch weder fuer Fussgaenger-Pkw-Kollisionen noch fuer Pkw-Pkw-Kollisionen. Fussgaenger-Pkw-Kollisionen fuehren bereits bei niedrigen Fahrgeschwindigkeiten zu relevanten Verletzungen, das Risiko weiterer und schwerer Verletzungen steigt jedoch mit der Anfahrgeschwindigkeit. Bei Pkw-Pkw-Kollisionen ist die Unfallschwere als Mass fuer die einwirkende biomechanische Insassenbelastung nicht mit der Fahr- beziehungsweise Kollisionsgeschwindigkeit gleichzusetzen. Dennoch ist ohne Frage das Risiko eines schweren Unfalles mit hoher biomechanischer Insassenbelastung bei hoeheren Fahrgeschwindigkeiten prinzipiell erhoeht. Die Fahrgeschwindigkeit ist jedoch nicht als allein entscheidender Faktor anzusehen, da eine Vielzahl an weiteren Einflussgroessen ergaenzend eine Rolle spielen. Somit ist es zu bezweifeln, dass ein generelles Tempolimit auf den deutschen Autobahnen tatsaechlich zu einer Reduktion der getoeteten Unfallopfer fuehren wuerde. Bei einer Verminderung des innerstaedtischen Tempolimits von 50 km/h auf 30 km/h duerfte eher von einer Reduzierung der schweren Verletzungen und Todesfaelle auszugehen sein.

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Library number
C 40748 [electronic version only] /80 /84 /73 / ITRD D360187
Source

NZV Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 20 (2007), Heft 1, p. 7-10

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