Aus technischer (fiala), forensischer (spann) und juristischer (bode) sicht werden konsequenzen aus unfallanalysen gezogen. Der techniker stellt fest, dass massnahmen zur verbesserung der sicherheit des kraftfahrzeuges durch konstruktive massnahmen nur wenig aus dem tatsaechlichen unfallgeschehen ableitbar sind. Der konstrukteur erhaelt seine informationen hauptsaechlich aus crash-tests und simulationsrechnungen mit einem ersatzunfallgeschehen. Die forensischen konsequenzen von unfallanalysen reichen vom fast bedeutungslosen indiz bis zum urteiltragenden beweismittel, gleichgueltig, ob die unfallanalyse vom techniker oder arzt allein oder von beiden fachrichtungen erstellt wurde. In zunehmendem masse werden neben den schaeden an kraftfahrzeugen als ausgangspunkt fuer die unfallanalyse auch die verletzungen sowohl am lebenden, besonders aber an leichen von verunglueckten in die unfallanalyse mit einbezogen. Aus einem strassenverkehrsunfall koennen sich recht unterschiedliche rechtsfolgen ergeben. Betroffen sind das zivilrecht, strafrecht, verwaltungsrecht, arbeitsrecht, sozialrecht und finanzrecht. Anhand ausgewaehlter beispiele wird dargelegt, welchen einfluss unfallanalysen auf die entscheidung ueber rechtsfolgen aus einem strassenverkehrsunfall haben koennen.
Abstract