Die erste richtlinie des rates der europaeischen gemeinschaft zur einfuehrung eines eg-fuehrerscheins ist am 04.12.1980 verabschiedet worden. Die danach vorgesehenen fahrerlaubnisklassen und die mindestanforderungen an die koerperliche und geistige eignung der fuehrerscheinbewerber werden vorgestellt. Die eg-richtlinien werden in bezug auf sehvermoegen, hoervermoegen, koerperbehinderungen, kreislaufstoerungen, diabetes, nervensystem, geistesstoerungen, suchten, blutkrankheiten und niereninsuffizienz mit dem gutachten "krankheit und kraftverkehr" verglichen. Dabei ergeben sich keine schwerwiegenden unterschiede. Die eg-richtlinie fordert spaetestens ab dem 70. Lebensjahr eine periodische ueberpruefung des sehvermoegens der fuehrerscheininhaber und eine medizinische eingangsuntersuchung vor der erstmaligen erteilung der fahrerlaubnis gewisser klassen (insbesondere der lkw-fahrer). Die gesamtaufnahme des kongressberichtes hat die ids-nr. 313876.
Abstract