Die Begutachtung der Fahreignung beinhaltet in Deutschland neben einer medizinischen Untersuchung und einer psychologischen Exploration gegebenenfalls auch die Anwendung anlassbezogener verhaltenswissenschaftlicher/psychologischer Testverfahren. Diese stellen keine isolierte Massnahme dar, sondern sind Bestandteil eines Begutachtungsprozesses. Dabei stellt der sachgerechte Gebrauch von so genannten Grenzwerten unter Beruecksichtigung der Einzelfallgerechtigkeit und der Einhaltung des Grundsatzes der Verhaeltnismaessigkeit eine unabdingbare Voraussetzung dar. Testwerte sind nicht absolut, sondern relativ und ueben von daher einen eher geringen Einfluss auf das Gutachtenergebnis in Bezug auf eine Prognose des Verkehrsverhaltens aus. Im Bereich des Verkehrsverhaltens kommt es nicht entscheidend darauf an, ob eine im Milli- oder Nanobereich exakte Messgenauigkeit erreicht wird, sondern wie die verkehrsmedizinischen, verkehrspsychologischen, technischen und anderen Sachverstaendigen mit dem Messwert fachlich umgehen. So muessen im Bereich der Begutachtung der Fahreignung taetige psychologische und medizinische Sachverstaendige in der Lage sein, Befunde im Einzelfall fehler-, mangel- sowie widerspruchsfrei zu interpretieren. Dies beinhaltet auch, sich mit den Ergebnissen eines psychologischen Testverfahrens fach- und sachgerecht auseinanderzusetzen, nach Kompensationsmoeglichkeiten zu suchen und gegebenenfalls eine psychologische Fahrverhaltensbeobachtung durchzufuehren. Bei grenzwertigen Vorgaben handelt es sich nicht um "Cut-Offs", sondern um "kritische Grenzwerte", die im Zusammenhang mit mehreren anderen Faktoren zu werten sind. Fachbeitrag zum 34. Kongress der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin (DGVM e.V.), Heidelberg, 15. bis 17. Maerz 2007. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongressberichtes, ITRD-Nummer D362501.
Abstract