Kraftfahrzeug-hauptuntersuchung muss neue Entwicklungen und Erkenntnisse berücksichtigen.

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Der seit 1951 verbindlich vorgeschriebene Katalog, der der Kfz-Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 der Strassenverkehrs-Zulassungsordnung zugrundeliegt, entspricht in einzelnen Punkten heute nicht mehr der technischen Entwicklung. Dies trifft zum einen auf Bauteile zu, die Folge des technischen Fortschrittes sind, wie zum Beispiel der Einbau elektronisch gesteuerter sicherheitsrelevanter Systeme, zum anderen aber auch auf die Pruefung herkoemmlicher Bauteile, insbesondere Stossdaempfer. Stossdaempfer haben eine hohe sicherheitstechnische Bedeutung, weil ihr intaktes Funktionieren Bedingung fuer eine optimale Wirkung moderner elektronisch gesteuerter Fahrzeugsysteme fuer die Sicherheit und den Fahrkomfort sind. Auch die Verkuerzung der Prueffristen fuer aeltere Fahrzeuge auf ein Jahr sollte im Rahmen einer Revision des Pruefkataloges erwogen werden.

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Publication

Library number
C 37362 [electronic version only] /95 / IRRD D340857
Source

TÜV Nachrichten, (1998), No. 9 (September), p. 1, 4

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