Diskussionsmittelpunkt ist der Schutz "schwacher" Verkehrsteilnehmer im Falle eines Strassenverkehrsunfalles, wobei unter "schwachem Verkehrsteilnehmer" alle Personen ausser dem Fahrzeuglenker verstanden werden (Fussgaenger, Radfahrer). Gegenpart sind Fahrzeugfuehrer und Haftpflichtversicherer. Eroertert werden die Probleme Beteiligung oder Verursachung, Ausdehnung der Gefaehrdungshaftung, Begrenzung des Mitverschuldenseinwandes. Diese Fragen sollen Gegenstand einer Richtlinie sein, ueber die zuletzt im Juni 2002 beraten worden ist. Dem Referat ist der Text des Richtlinienvorschlags beigegeben.
Abstract