Nachdem die 4. KH-Richtlinie am 20. Juli 2000 in Kraft getreten ist, muss sie bis zum 20. Juli 2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Es wird ueber den vorliegenden Entwurf hierzu berichtet. Kernpunkte sind die Errichtung einer Auskunftsstelle zur Ermittlung des verantwortlichen Versicherers, die Verpflichtung zur Benennung von Schadensrepraesentanten in jedem Land der EWR und die Errichtung einer Entschaedigungsstelle, die taetig wird, wenn das vorgesehene System nicht funktioniert. Aktuelle Probleme sind der Anwendungsbereich, das anwendbare Recht und der Gerichtsstand. Zur Ergaenzung der 4. Richtlinie steht bereits eine 5. Richtlinie zur Debatte, ueber die berichtet wird.
Abstract