Kriterien zur Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.

Author(s)
Schmidt, S.
Year
Abstract

Mit der Einfuehrung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) am 1. Januar 1999 wurden in Deutschland die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung auf eine verbindliche Rechtsgrundlage gestellt. Mit dem Begriff "Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung" werden Massnahmen bezeichnet, die sich auf der Basis ihrer theoretischen Konzepte und verschiedenster Interventionsmethoden zum Ziel setzen, die Kraftfahreignung ihrer Teilnehmer wiederherzustellen. Die zur Zeit amtlich anerkannten Kurse richten sich an Kraftfahrer, denen die Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder wiederholten Auffaelligkeiten im Strassenverkehr entzogen wurde, die aber im Rahmen einer nachfolgenden medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) als kursfaehig beurteilt werden. Nach erfolgter Kursteilnahme erhalten sie in der Regel ihre Fahrerlaubnis ohne weitere MPU zurueck. In Paragraf 70 Absatz 1 FeV werden fuer die amtliche Anerkennung der Kurse wissenschaftliche Qualitaetsnachweise verlangt. Die gesetzlich vorgegebenen Kriterien sind hinsichtlich des Kurskonzeptes, der Geeignetheit und der Evaluation klaerungsbeduerftig. Es soll ein Leitfaden fuer Bund, Laender und Anbieter entstehen. Zur Praezisierung hat die Bundesanstalt fuer Strassenwesen ein Expertengespraech mit Vertretern aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung ausgerichtet. Die Konkretisierung ist besonders deshalb von Bedeutung, weil die Vorgabe der Kriterien auf der Bundesebene erfolgt, die amtliche Anerkennung aber auf der Ebene der einzelnen Laender. Die Ausfuehrungen zu den erforderlichen Praezisierungen der Kriterien orientieren sich an den Ergebnissen des Expertengespraechs und dem daraus resultierenden Entwurf eines Leitfadens. Zur Ueberpruefung, ob ein Kurskonzept auf wissenschaftlichen Grundlagen beruht, sollten folgende Dokumente vorgelegt werden muessen: 1. Auswertung der einschlaegigen Literatur; 2. Theoretisches Kurskonzept; 3. Persoenlichkeitskonzept; 4. Theorien und Konstrukte der Einstellungsaenderung und Verhaltensmodifikation; 5. Interventionsverfahren. Als Kriterien zur Bewertung der Geeignetheit koennen die Folgenden beruecksichtigt werden: 1. Ausrichtung des Kurses auf die Zielgruppe; 2. Lehrplan; 3. Kursleiterqualifikation; 4. Evaluationskonzept; 5. Seriositaet der Kurse; 6. Qualitaetssicherungsmassnahmen. Die Evaluation sollte folgende Aspekte beruecksichtigen: 1. Kriterienauswahl; 2. Untersuchungsdesign; 3. Kontrollgruppenbildung; 4. Dauer der Evaluation. Der Beitrag ist auch auf der 2002 vom Kuratorium fuer Verkehrssicherheit herausgegebenen CD-Rom "7. Internationaler Kongress 'Driver Improvement'" (siehe ITRD D346886) enthalten. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D346844. (KfV/A).

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Publication

Library number
C 26291 (In: C 26275) /83 / ITRD D346860
Source

In: Driver Improvement : ausgewählte Beiträge 7. Internationaler Kongress, Salzburg, Austria, 8.-10. Oktober 2001, p. 141-145, 4 ref.

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