Der Leitfaden zur verkehrspsychologischen Beratung stellt im Sinne von Paragraph 71 Absatz 2 Nummer 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) das vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V (BDP) anerkannte Qualitaetssicherungssystem fuer die Aus- und Fortbildung verkehrspsychologischer Berater und die Durchfuehrung ihrer Taetigkeit dar. Er legt die allgemeinen Anforderungen fest, welche die Sektion Verkehrspsychologie im BDP bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Rechte und Pflichten nach Paragraph 71 FeV und Paragraph 9a Absatz 2 der Satzung des BDP zu beachten hat. Der Leitfaden legt weiterhin die Anforderungen fest, die von den durch die Bestaetigung amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beratern bei der Organisation und Durchfuehrung ihrer Taetigkeit zu beachten sind. Diese Anforderungen gelten unabhaengig von der Groesse und Art der Einrichtung, in welcher verkehrspsychologische Beratungen nach Paragraph 4 Absatz 9 Strassenverkehrsgesetz in Verbindung mit Paragraph 71 FeV durchgefuehrt werden. Vorrangiges Ziel der Sektion Verkehrspsychologie im BDP ist, mit diesem Leitfaden das Verfahren der Anerkennung als einen Prozess zu beschreiben, der mittels der Abschnitte Antragspruefung, Begutachtung und nachfolgender Ueberwachung sicherstellt, dass die Fachbehoerden, der Ratsuchende und die Oeffentlichkeit den ausgestellten Beratungsbestaetigungen und der Seriositaet und Wirksamkeit der verkehrspsychologischen Beratung vertrauen koennen.
Abstract