Licht am Tag : Sehen und gesehen werden.

Author(s)
Schöllnast, K.
Year
Abstract

Die gesetzliche Verankerung der Verwendungspflicht von Licht am Tag durch die 26. Kraftfahrgesetz-Novelle in Oesterreich stellt einen positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit dar. Sie ist seit 15. November 2005 in Kraft. Durch das Fahren mit Licht am Tag wird die Zahl der Pkw-Unfaelle mit mehreren Beteiligten in der EU um 5 bis 15 Prozent pro Jahr verringert. Ziel des oesterreichischen Verkehrssicherheitsprogramms ist es, bis 2010 durch die Einfuehrung von Licht am Tag ein Reduktionspotenzial von 30 Verkehrstoten pro Jahr zu erreichen. Sowohl der zusaetzliche Kraftstoffverbrauch als auch der vermehrte Kohlendioxid-Ausstoss sind gering, der finanzielle Nutzen durch die Einsparung von Unfallkosten ist dagegen hoch. Durch das Fahren mit Licht am Tag wird durch die verbesserte Sichtbarkeit und Auffaelligkeit des Kraftfahrzeugs der Kontrast zum Hintergrund verstaerkt. Dadurch verkuerzt sich die Reaktionszeit erheblich. Eine die Sicherheit beeintraechtigende Blendung entsteht nicht. Fuer Motorrad- und Mopedfahrer, fuer die Licht am Tag in Oesterreich schon 1977 eingefuehrt wurde, besteht der Vorteil darin, dass sie nun andere Fahrzeuge frueher erkennen koennen. Die Auffaelligkeit der Einspurigen geht fuer andere Fahrzeuge keineswegs verloren. Vor allem fuer das periphere Sehen ist Fahren mit Licht am Tag selbst bei hoher Umgebungshelligkeit von Vorteil. Im Maerz und im April 2006 wurde kurz vor und kurz nach Beginn der Strafbarkeit am 15. April 2006 von 17.100 Fahrzeugen die Lichteinschaltquote erhoben. Diese stieg kurz nach Beginn der Strafbarkeit von 83 Prozent auf 91 Prozent an. Abschliessend gibt eine Tabelle Auskunft ueber die gesetzlichen Bestimmungen zu Licht am Tag in einzelnen EU- und weiteren europaeischen Laendern. (KfV/A)

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Publication

Library number
C 39472 [electronic version only] /73 /80 /91 / ITRD D353891
Source

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 52 (2007), Heft 1, p. 32-36, 37 ref.

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