Diese Norm gilt für Hochleistungsstrassen und für Hauptverkehrsstrassen ausserorts. Sie ist wenn immer möglich auch bei den übrigen Strassentypen anzuwenden. Durch diese Norm sollen optische Eindrucke der Linienführung vermieden werden. die sich infolge ungünstiger, gegenseitiger Anordnung und ungünstiger Grössenverhältnisse der geometrischen Elemente in Situation und im Längenprofil ergeben und sich irritierend auf den Fahrer auswirken können. Sie befasst sich nicht mit den weiteren Gestaltungsmöglichkeiten des Strassenraumes wie z. B. Markierungen, Bepflanzungen. Die Festlegung von in jedem Fall gültigen Richtlinien ist nicht möglich, da allfällige Mangel in der Linienführung immer hinsichtlich ihrer Wirkung im gesamten Strassenraum zu beurteilen sind. und unter Umständen wirtschaftliche Gesichtspunkte massgebend werden konen. (Author/publisher)
Abstract