Macht eine Verschärfung des Straf- und Verwaltungsrechts gegenüber der Gruppe der jungen Fahrer sinn ?

Author(s)
Hessel, R.
Year
Abstract

Um präventiv im Hinblick auf die Unfalldisposition junger Fahrer zu wirken, bieten sich zwei Wege an: Zum einen kann man für die Zielgruppe besondere Verhaltensnormen schaffen (zum Beispiel Hoechstgeschwindigkeitsgrenze, Alkoholverbot oder niedrigere Promillegrenze) und sanktionieren. Zum anderen kann man die Zielgruppe den gleichen Verhaltensnormen unterwerfen, für den Fall des Verstosses aber schärfere Sanktionen vorsehen, wie dies beispielsweise im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe geschieht. Da unter anderem aus Personalmangel die unzureichende polizeiliche Überwachung in absehbarer Zeit nicht zu intensivieren ist, wird der Vorschlag unterbreitet, das Instrument des Fahrverbots zusätzlich zu den bisherigen Massnahmen bei der Fahrerlaubnis auf Probe bei bestimmten Verstössen einzusetzen: Die bisherigen Massnahmen (Geldbussen, Teilnahme an einem Nachschulungskurs) werden von den Betroffenen nur als lästig empfunden, während ein Fahrverbot gefürchtet wird. Beitrag zum Arbeitskreis 1 "Notwendigkeit, Nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen des Driver Improvement" des 6. Internationalen Workshop "Driver Improvement" vom 20. bis 22. Oktober 1997 in Berlin.

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Publication

Library number
C 12325 (In: C 12318 S) /73 /83 / IRRD D340908
Source

In: Driver improvement : 6. Internationaler Workshop : Referate des Workshops 1997, Berlin, vom 20. bis 22. Oktober 1997, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen : Mensch und Sicherheit, Heft M 93, p. 64-68

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