Im Rahmen des Beitrages werden Massnahmen zur temporaeren Freigabe eines Standstreifens fuer Zwecke des fliessenden Verkehrs aufgezeigt. Mit den Massnahmen soll bewirkt werden, dass der Standstreifen zwar in der ueberwiegenden Zeit seine Funktion beibehaelt, dagegen im Ausnahmefall auch als Fahrstreifen benutzt werden kann. Ziel dieser Massnahmen ist es, sowohl ausserhalb als auch waehrend der Freigabe des Standstreifens eine Situation zu schaffen, die fuer den Kraftfahrer gut erkennbar und begreifbar ist, so dass er sich in der vom Planer gewuenschten Weise verhaelt. Das wesentliche Element zur Regelung der Standstreifenfreigabe ist die Verkehrslenkungstafel. Es werden im Beitrag hierzu die verschiedenen Markierungsmoeglichkeiten aufgezeigt, wobei auch die Markierung bei Freigabe zwischen zwei Anschlussstellen und bei Freigabe ueber Anschlussstellen hinaus grafisch dargestellt werden. Beitrag zum Erfahrungsaustausch "Freigabe von Seitenstreifen an Bundesautobahnen" am 20. Juni 2001 in der Bundesanstalt fuer Strassenwesen, Bergisch Gladbach.
Abstract