Massnahmen zur Reduzierung des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern und älteren Verkehrsteilnehmern.

Author(s)
Jung, E.
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Abstract

Junge Fahranfaenger zwischen 18 und 24 Jahren haben das höchste Risiko in Unfälle verwickelt und dabei getötet zu werden. In Deutschland gehörte 1996 jeder fünfte Verkehrstote dieser Altersgruppe an. Innerhalb der Europäischen Union verunglücken jährlich 15.000 Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren bei Verkehrsunfällen tödlich. Zur Reduzierung der hohen Unfallgefährdung dieser Altersgruppe wurde in Deutschland am 1. 11. 1996 der Führerschein auf Probe eingeführt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Während dieser Zeit hat der Führerscheininhaber die vollen Rechte der betreffenden Fahrerlaubnisklasse. Fällt der Inhaber des Probeführerscheins während der Probezeit nicht durch Verkehrsverstösse auf, gilt die Fahrerlaubnis nach Ablauf der 2 Jahre automatisch als endgültig erteilt. Massnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde werden eingeleitet, wenn der Probeführerscheininhaber bestimmte Verkehrsverstösse begeht, die in zwei Gruppen eingeteilt sind. In Gruppe A fallen schwerwiegende Verstösse, bei denen der Probeführerscheininhaber auf jeden Fall an einem Nachschulungskurs teilnehmen muss. In Gruppe B fallen leichtere Verstösse, wobei erst zwei solcher Gesetzesübertretungen die verpflichtende Nachschulung nach sich ziehen. Beim Alkoholverstoss ist ein besonderer Nachschulungskurs zu absolvieren. Obwohl der Anteil der jugendlichen Fahranfaenger an Unfällen tendenziell zurückgeht, bleibt ein erheblicher Handlungsbedarf. So wird derzeit eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre für alle Führerscheinneulinge, welche die Fahrprüfung vor ihrem 23. Geburtstag ablegen, in Erwägung gezogen. Hingegen wird bei älteren Verkehrsteilnehmern kein Handlungsbedarf für besondere gesetzgeberische Massnahmen gesehen, da diese Altersgruppe nach den vorliegenden Statistiken nicht häufiger Verkehrsunfälle verursacht als andere Fahrergruppen. Auch obligatorische Gesundheitsuntersuchungen ab Erreichen einer bestimmten Altersgrenze werden abgelehnt, regelmässige freiwillige Untersuchungen für Verkehrsteilnehmer aller Altersgruppen werden jedoch empfohlen. (KfV/H)

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C 13997 (In: C 13985 [electronic version only]) /73 /83 / IRRD D335475
Source

In: Schlussbericht internationale Konferenz Mobilität und Sicherheit, Wien, 13.-14. Oktober 1997, p. 60-67

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