Die Video-Geschwindigkeitsmessung wird bisher mit der Video-Stoppuhr CG-P50E unterstuetzt. Bei Messungen durch das Ingenieurbuero Wietschorke ergeben sich teilweise erhebliche Messungenauigkeiten, deren Ursachen naeher untersucht wurden und im Beitrag dargestellt werden. Bei der Funktionsuntersuchung wurde festgestellt, dass das Geraet im Gegensatz zu den Angaben im Zulassungsschein keine eigene Zeitbasis besitzt, sondern die Video-Halbbilder eines externen Videosignals zaehlt. Dieses Signal wird nicht auf seine Genauigkeit ueberprueft und bei einer Abweichung nicht korrigiert. Damit handelt es sich nicht um eine Stoppuhr, sondern um einen Zaehler, mit einer als Zeit aufbereiteten Anzeige. In einem Versuch wurde ein moeglicher Anzeigefehler von rund 20 Prozent reproduzierbar nachgewiesen. Die Geraetezulassung als Stoppuhr kann aus technischer Sicht keinen Bestand haben und muesste durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt umgehend zurueckgezogen werden. Das Geraet kann nicht als Uhr geeicht werden, da die Zeitanzeige nicht unabhaengig ist. Alle Messungen mit diesem Geraet sind zunaechst als ungeeichte Messungen mit unbestimmten Fehler zu betrachten.
Abstract