Unter Bezugnahme auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. 6. 1997 wird die Frage der Fahreignung von Personen, die Methadon einnehmen, diskutiert. Dazu werden die Ergebnisse internationaler Studien zur Kraftfahreignung methodensubstituierter Personen sowie die Begutachtungsleitlinien "Krankheit und Kraftverkehr" als Grundlagen herangezogen. Der Autor gelangt zu dem Schluss, dass Methadonpatienten als Abhängige im allgemeinen ungeeignet zum Lenken von Kraftfahrzeugen sind, jedoch nicht generell ungeeignet. In Einzelfällen ist auch eine positive Beurteilung der Fahreignung möglich, wenn besondere Umstände, wie sie in den Begutachtungsleitlinien "Krankheit und Kraftverkehr" genannt sind, vorliegen. Der Verwaltungsgerichtshof verlangt daher zu Recht eine Prüfung des Einzelfalles. Die Behörde hat jeweils eine entsprechende fachärztliche Stellungnahme einzuholen. (KfV/H)
Abstract