Mindestanforderungen an psychiatrische Patienten zur Fahrtüchtigkeit unter Psychopharmakatherapie : erste Ergebnisse einer Untersuchung.

Author(s)
Gerhard, U.
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Abstract

Aus der sicht des diagnostischen psychologen, der zugleich pharmaforschung betreibt, wird die untersuchung der fahrtauglichkeit psychiatrischer patienten dargestellt. Dabei sind kernfragen die bedeutung der depression und der schizophrenie fuer die fahrtauglichkeit. Heroin- und methadonpatienten stellen, wenn sie nicht gleichzeitig alkohol konsumieren, keine verkehrsgefaehrdung dar. Schizophrene zeigen die massivsten leistungsschwaechen und duerften eine hoehere verkehrsgefaehrdung darstellen als depressive, auch wenn keine epidemiologischen daten vorliegen. In der praxis wird psychiatrischen patienten waehrend der initialphase der behandlung, etwa 3 wochen, das kraftfahren verboten, weil aufmerksamkeits- und konzentrationsvermoegen stark reduziert sind. In einer spaeteren phase der behandlung wird zu vorsicht und zurueckhaltung geraten und alkoholkonsum wegen der gefaehrlichen interaktion verboten. Die teilnahme am strassenverkehr wird kritisch, wenn eine oder mehrere leistungen schwaecher ausfallen als bei 90 bis 95 % der gesamtbevoelkerung. Es werden etwa 20 % der untersuchten depressiven und 34 % der schizophrenen als untauglich zurueckgewiesen.

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Publication

Library number
C 34960 (In: C 34957) /83 / IRRD 325455
Source

In: Symposium Psychopharmaka und Verkehrssicherheit : veranstaltet von der Rheinischen Landesklinik Köln und der Bundesanstalt für Strassenwesen (BASt), Bergisch Gladbach, 31. Oktober 1986, Unfall- und Sicherheitsforschung Strassenverkehr Heft 60, p. 27-32, 16 ref.

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