Neben der Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol spielt zunehmend die Beeinflussung durch Betäubungsmittel und Medikamente eine Rolle. Ein Grenzwert für diese existiert, anders als beim Alkohol, nicht. Die Schwierigkeit der Beurteilung liegt in erster Linie bei dem vor Ort tätigen (kontrollierenden) Polizeibeamten, der dabei weitgehend auf seine Erfahrung und Beobachtungsgabe angewiesen ist. Testmöglichkeiten werden angeführt und beschrieben. Forderungen an Ärzte, Pharmaindustrie und Gesetzgeber werden zusammengestellt.
Abstract