Aufgrund der Probeführerscheinregelung haben Fahranfaenger in Österreich in den ersten beiden Jahren nach Erwerb des Führerscheins ein Alkohollimit von 0,1 Promille einzuhalten. Dies kommt einem Alkoholverbot gleich. Jüngere Verkehrsteilnehmer, nämlich Mopedfahrer ab 16 Jahren , unterliegen hingegen nur dem allgemeinen Alkohollimit von 0,8 Promille. Diese gesetzliche Regelung ist nicht nur widersinnig, sondern auch aus pädagogischer Sicht sehr schlecht, da jugendlichen Verkehrsteilnehmer damit die Gelegenheit geboten wird, "Alkoholerfahrung" zu sammeln. Eine Befragung österreichischer Jugendlicher zum 0,1 Promillelimit erbrachte bei 62 Prozent der Befragten eine Befürwortung. Ebenso gaben 39 Prozent an, sich nur in völlig nüchternem Zustand zuzutrauen, ein Fahrzeug sicher lenken zu können. Die 0,1 Promillegrenze beim Probeführerschein hat sehr positive Auswirkungen auf das Unfallgeschehen in der Gruppe der 15- bis 24jährigen erbracht. Gegenüber der Altersgruppe der 25- bis 34jährigen zeigt diese Gruppe eine geringere Anzahl alkoholisierter Unfallbeteiligter auf. Diese Verteilung ist im Europavergleich atypisch und zeigt die hohe Effizienz der in Österreich bestehenden Regelung. (KfV/H).
Abstract