Nachschulung von alkoholauffälligen Fahranfängern hat sich bewährt : Untersuchung zeigt: 54 Prozent weniger Rückfalle durch Nachschulungskurse.

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Fahranfänger, die in der Probezeit mit mehr als 0,8 Promille Alkohol am Steuer auffallen oder mit mehr als 0,3 Promille einen Verkehrsunfall verursachen, müssen einen besonderen Nachschulungskurs absolvieren, der nur von besonders ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden darf. Etwa 0,3 Prozent der Fahranfänger sind jährlich hiervon betroffen. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurde die Effizienz dieser Massnahme untersucht. Die Stichprobe umfasste 1.211 Fahranfänger, die 1991 und 1992 an einem Kurs teilgenommen hatten. Während eines Beobachtungszeitraums von 3 Jahren nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wurden von diesen Nachgeschulten 14,4 Prozent rückfällig, damit wurde die bisher angenommene Rückfallquote von 31,6 Prozent (ohne Teilnahme an einer Massnahme) um mehr als die Hälfte reduziert. Dabei zeigte sich die grösste Wirksamkeit bei jungen Fahranfängern. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 2,0 Promille ist ein sprunghaftes Ansteigen des Rückfallrisikos festzustellen. Die Ergebnisse einer Befragung ehemaliger Kursteilnehmer machen die hohe Akzeptanz der Kurse deutlich.

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Library number
C 16481 [electronic version only] /83 / IRRD 340091
Source

TÜV Nachrichten, (1997), No. 11-12 (November-Dezember), p. 1, 4

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