Vom Europaeischen Parlament werden in immer staerkerem Mass Rahmenrichtlinien fuer die Umweltgesetzgebung verabschiedet, die anschliessend in nationales Recht umzusetzen sind. Das betrifft beispielsweise die Tochterrichtlinien zur Luftreinhaltung (bereits in nationales Recht umgesetzt), sowie die Umgebungslaermrichtlinie und die Richtlinie zur strategischen Umweltpruefung (SUP), die voraussichtlich Anfang 2005 mit einer Aenderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Verabschiedung des SUP-Gesetzes in nationales Recht umgesetzt werden. Die mit dem neuen Recht groessere Gewichtung von Aktionsplaenen in der Luftreinhaltung und Laermminderung erfordert nicht nur eine verstaerkte Abstimmung der Massnahmen zur Laermminderung und Luftreinhaltung untereinander, sondern auch die Integration dieser Planwerke in die Stadt- und Verkehrsplanung. Angesichts bisher geringer praktischer Erfahrungen mit dem neuen Regelwerk soll das Referat eine erste Arbeitshilfe geben.
Abstract