Nach einführenden Bemerkungen über die Entwicklung der Fahrschulausbildung in den letzten 40 Jahren werden zunächst einige wesentliche Aspekte der heutigen theoretischen Ausbildung behandelt. Von den Fahrlehrern wird insbesondere verlangt, für den theoretischen Unterricht allgemein mehr Gestaltungsfreiheit, Rationalisierung, Selektierung, Anpassung und die Freiheit zur sachgerechten Entwicklung zu erhalten. Der seit einigen Monaten vorliegende Referentenentwurf zur Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung geht in seinen Grundzügen in diese Richtung. Die Verbesserungen, die bei den Inhalten der praktischen Ausbildung erzielt wurden, sind greifbarer als die bei der theoretischen. Allgemein betrachtet scheint die praktische Ausbildung mehr das regelorientierte als das situativ richtige Verhalten zu berücksichtigen. Auf die Bedeutung der bisher nicht vorgesehen Grundfahrübung "Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung" wird hingewiesen. Die Aufnahme der Inhalte des Sicherheitstrainings in die Ausbildung wird, nicht zuletzt wegen vermuteter Überforderung der Fahrschüler, abgelehnt. Sehr kritisch wird die immer wieder auftauchende Frage nach Festschreibung von Mindeststunden für die Grundausbildung betrachtet. Referat, gehalten im Arbeitskreis I (Leitung: Jagow,J) des 36. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1998.
Abstract