Die Ausbildung der jungen Kraftfahrer ist eine wichtige Voraussetzung für die Verkehrssicherheit. Die Verantwortung für diese Ausbildung liegt in erster Linie bei den Fahrlehrern. Die Ausbildung durch professionelle, privatwirtschaftlich tätige Fahrschulen muss beibehalten werden. Eine Ausbildung in staatlichen Institutionen ist abzulehnen. An den Nachweis der objektiven Zulassungsvoraussetzungen für Fahrlehrer sind strenge Anforderungen zu stellen. Deshalb sind Richtlinien für die Ausbildung und eine obligatorische Fortbildung zu begrüssen. Problematisch ist die Regelung des von den Fahrschulen zu erhebenden Entgelts. Ein Qualitätssicherungssystem wäre am Platze. Referat, gehalten im Arbeitskreis I (Leitung: Jagow,J) des 36. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1998.
Abstract