Rechtsueberholen, Nutzen des Standstreifens und das Reissverschlussverfahren sind als geforderte Massnahmen, die Kapazitaet des Verkehrsraums auf Autobahnen zu erhoehen, nicht neu. Schon der Verkehrsgerichtstag 1980 hat sie mehr oder minder, wenn auch unter der leicht anderen Ueberschrift "Verkehr auf mehreren Fahrbahnen" diskutiert. Der Verfasser setzt sich mit diesen "Regeln" insbesondere aus der Sicht der derzeitigen Strassenverkehrsordnung auseinander. Die Nutzung des Standstreifens ist seiner Meinung nicht grundsaetzlich abzulehnen. Eine derartige Benutzung muss jedoch die Ausnahme bleiben und sollte auf kurze Strecken mit geringem Lkw-Verkehr beschraenkt bleiben. Das Reissverschlussverfahren, das seit 1975 eine geordnete verkehrsflussfreundliche Aufloesung an Engstellen gewaehrleisten soll, hat sich bis heute nicht durchgesetzt. Hier bedarf es vermehrter Aufklaerung sowie der Verwendung von nichtamtlichen Schildern, um den Verkehrsteilnehmern den Sinn dieser Regelung bewusster zu machen. Referat, gehalten im Arbeitskreis I (Leitung Borck, E.) des 38. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2000.
Abstract