Aenderungen im fahrerlaubnis- und fahrlehrerrecht gehen in der brd auf ein verkehrssicherheitsprogramm zurueck, welches am 18.5.1984 bekanntgegeben wurde. Ausschlaggebend war vor allen dingen eine negative unfallentwicklung in der altersgruppe der 18 bis 24-jaehrigen, die zu ueber 30 prozent als unfallverursacher aufscheinen. Folgende aenderungen wurden vorgenommen: stufenfuehrerschein, fuehrerschein auf probe, professionalisierung der fahrschulausbildung, verbesserte qualifizierung der fahrlehrer, verschaerfung der fahrerlaubnispruefung. Diese aenderungen werden in detaillierter form beschrieben.
Abstract