Neuregelung beim Stufenführerschein.

Author(s)
Stupperger, A.
Year
Abstract

Mit der 4. Kraftfahrgesetz-Novelle (KFG-Novelle) wurde in Österreich bereits Ende der 70er Jahre bei einspurigen Fahrzeugen eine Verkehrssicherheitsmassnahme für Fahranfänger gesetzt. Die Führerscheingruppe A (Motorrad) wurde für Fahranfänger auf das Kleinmotorrad eingeschränkt, die dann ab 18 Jahren in die uneingeschränkte Gruppe A übergegangen ist. Mit der 13. KFG-Novelle wurde ein dreistufiger Zugang geschaffen: In der Gruppe AK (ab 16 Jahre) dürfen Kleinmotorräder, in der Gruppe AL (18-24 Jahre) Leichtmotorräder mit einer speziellen Leistungsbeschränkung gelenkt werden. Ein Direkteinstieg in die uneingeschränkte Gruppe A ist ab 24 Jahren möglich. Mit mindestens 2 Jahren Fahrerfahrung in der Gruppe AL ist ein Erwerb der uneingeschränkten Lenkerberechtigung für die Gruppe A bereits früher möglich. Für die Ausdehnung von AK auf AL ist eine neuerliche Mindestschulung sowie eine neuerliche Prüfung in Theorie und Praxis erforderlich, für die Ausdehnung von AL auf A nur eine neue praktische Prüfung. Der Entwurf des neuen Führerscheingesetzes sieht lediglich die Vorstufe A und dann die Klasse A vor, wobei hier nach 2 Jahren die Vorstufe A ohne praktische Zusatzprüfung in die uneingeschränkte Klasse A übergeht. Der Direkteinstieg ist beim neuen Führerscheingesetz mit 21 Jahren geplant. Ein wesentlicher Unterschied besteht auch in der Definition von "Leichtmotorrad" nach der derzeit geltenden Rechtslage und nach der geplanten Vorstufe A. Aus der Sicht der Verkehrssicherheit werden die geplanten Neuregelungen als ausgesprochen problematisch bewertet. (KfV/H).

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C 11003 (In: C 11002) /73 / IRRD 335261
Source

In: Neues bei der Fahrerlaubnis "Stufenführerschein", "125-Kubikzentimeter-Motorräder für 16jährige ?", "Autofahren ab 16 ?" und "Mopedfahren ohne Alkohol für Fahranfänger" : eine Diskussion im Österreichischen Verkehrssicherheitsrat, : Referate 21. Sitzung des Österreichischen Verkehrssicherheitsrates am 18. Oktober 1996, p. 4-8

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