Der Beitrag nimmt aus der Sicht eines Fahrlehrers kritisch Stellung zu einem Forschungsbericht der BASt zur Frage der Wirksamkeit der praktischen Unterrichtsdauer in der Fahrschule auf die Verkehrsbewährung von Führerschein-Neulingen. Wesentlich wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrsbewährung eines Führerschein-Neulings nicht nur Ergebnis der Fahrschul-Ausbildung sei, sondern auch Vorerfahrungen auf anderen Sektoren der Verkehrsteilnahme einbeziehe. Für den Fahrlehrer sei aufgrund der Untersuchungs-Ergebnisse kein Anlass zur Resignation gegeben.
Abstract