Novellierung des Paragrafen 5 StVO in Österreich : 2 Jahre danach.

Author(s)
Monticelli, F. Tutsch-Bauer, E. Keller, T. & Keller, A.
Year
Abstract

Am 01.01.2003 trat in Oesterreich der novellierte Paragraf 5 Strassenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Danach ist bei Verkehrsteilnehmern, die gemaess Absatz 9 zu einem Arzt gebracht werden, nach Feststellung einer Beeintraechtigung, die auf eine Suchtgifteinnahme schliessen laesst, eine Blutabnahme vorzunehmen. Im Jahr 2003 wurden in den beiden Bundeslaendern Salzburg und Oberoesterreich insgesamt 208 Blutproben zur Analyse auf Drogen und zentral wirksame Medikamentenwirkstoffe wie auch teilweise auf Ethylalkohol sichergestellt. Bei den Fahrzeugfuehrern stellte Cannabis die am haeufigsten missbrauchte Droge dar (Nachweis in 77 Faellen). In 56 Faellen wurde Trinkalkohol festgestellt, in 47 Faellen wurden Benzodiazepine nachgewiesen. Cocain wurde in 37 Faellen beobachtet, mit Opiaten waren 36 Fahrzeuglenker auffaellig. Von den 208 sichergestellten Blutproben entstammten 154 aus Routinekontrollen, 54 Blutproben wurden nach teilweise schweren Unfaellen sichergestellt. Lediglich 20 Prozent der Proben waren komplett negativ. In 124 Proben der kontrollierten Fahrzeuglenker (81 Prozent) waren neben Ethylalkohol Drogen und/oder Medikamentenwirkstoffe nachweisbar. Im Jahr 2004 wurden insgesamt 266 Blutproben aus den gleichen Bundeslaendern untersucht, auch in diesem Jahr war Cannabis mit 110 Faellen die am haeufigsten missbrauchte Droge. Unter den illegalen Drogen war die Substanzklasse der Amphetamine am zweithaeufigsten vertreten, die Klasse der Opiate lag an dritter Stelle, gefolgt von Cocain. Die 266 Blutproben waren das Resultat von 209 Kontrollen und 57 Unfaellen. In 35 Blutproben (16,7 Prozent) wurden weder Alkohol noch Drogen nachgewiesen, bei nur 8 der verunfallten Fahrer (17,5 Prozent) konnten keine Drogen oder zentral wirksame Substanzen ermittelt werden. Die Tatsache, dass die Drogenproblematik aufgrund verschiedener politischer Auffassungen in den einzelnen Bundeslaendern unterschiedlich gesehen wird, fuehrt letzten Endes zu einem unterschiedlichen Ausbildungsstatus sowohl der zur klinischen Untersuchung befaehigten Aerzte wie auch der Exekutivbeamten. Beitrag zum Themenbereich III. "Alkohol, Drogen und Medikamente" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.

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Library number
C 35762 (In: C 35730 S) /83 /73 / ITRD D357833
Source

In: Kongressbericht 2005 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. März 2005, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen `Mensch und Sicherheit', Heft M 171, p. 158-160

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