Es werden gesetzliche Vorschriften zitiert, die sich auf die Verkehrsbeteiligung älterer Menschen und ihrer höheren Verletzlichkeit bei Verkehrsunfällen beziehen. Dazu gehören gesetzliche Regelungen, die die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr betreffen, die Feststellung von Leistungsausfällen, mögliche gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsuntersuchungen ab einem Lebensalter von 60 Jahren sowie europäische Standards zum Beispiel im Hinblick auf Anforderungen an das Sehvermögen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit auch in dieser Hinsicht die Eigenverantwortung betont und an die Eigenverantwortlichkeit der schwächeren Verkehrsteilnehmer appellieren muss. Eine ärztliche Meldepflicht der Ärzte an die zuständige Verwaltungsbehörde bei Entdeckung schwerwiegender Mängel bei älteren Patienten wird abgelehnt. Referat anlässlich des 9. Symposiums Verkehrsmedizin "Ältere Menschen im Strassenverkehr" des ADAC vom 10. bis 11. November 1994 in Baden-Baden.
Abstract