Paragraph 67 StVZO. Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern.

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Abstract

In den vergangenen Jahren wurden Fahrradanhänger vornehmlich zur Beförderung von Kleinkindern immer beliebter. Untersuchungen, an denen die Bundesanstalt für Strassenwesen massgeblich beteiligt war, brachten für die Verkehrssicherheit dieser Fahrradanhänger wichtige Erkenntnisse, die in einem Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern zusammengefasst werden. So dürfen in diesen Anhängern maximal zwei Kinder, die nicht älter als sieben Jahre sind, in geeigneten Sitzen und Rückhaltesystemen mitgenommen werden. Alternativ ist die Beförderung nur einer behinderten Person zulässig. Dringend geboten ist, dass die Insassen des Anhängers durch Helme geschützt sind. Im Weiteren werden Ausführungen zur Eignung des Zugfahrrades, zur Eignung des Fahrradanhängers, zu den lichttechnischen Einrichtungen am Anhänger und zur Zusammenstellung des Zuges aus Fahrrad und Anhänger gemacht.

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Library number
C 14599 [electronic version only] /73 /91 / IRRD D342442
Source

Verkehrsblatt, Vol. 53 (1999), No. 22, p. 703-706

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