Ausgehend von der Gesetzeslage zum Fahreignungsbegriff als umfassende "charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs" wurde eine ausgewählte Gruppe von Methadonpatienten einer Leistungstestbatterie mit den gängigen Reaktions- und Aufmerksamkeitsprüfungen, einer Persönlichkeitstestung mit dem hypothesengeleiteten Schwerpunkt auf dem neurotischen und narzisstischen Formenkreis, einer psychologischen Exploration zum Fahr- und Drogenverhalten sowie schliesslich einer standardisierten Fahrverhaltensbeobachtung unterzogen. Die Fahrprobe wurde unter dem Gesichtspunkt grösstmöglicher Realitätsnähe erarbeitet. So war den Fahrern nicht bekannt, dass das Strassennetz gesperrt war; es wurden verschiedene "Fahraufgaben" simuliert (Person mit Kinderwagen, nahender Radfahrer, Baustellenampel etc). Als Prüfmasse dienten unter anderem die gewählte Geschwindigkeit, Seitenabstand, Lenkwinkel, aber auch das Einhalten der Verkehrsregeln und die Blickzuwendung. Insgesamt waren die 22 Patienten mit einer Kontrollgruppe vergleichbar; die Patienten zeichneten sich jedoch durch hohen Beikonsum, eine kaum gefestigte Drogendistanz und durch eine mangelnde Sorgfaltshaltung zu den Gefahren der Drogen im Strassenverkehr aus. Nur einem Patienten konnte demnach eine günstige Prognose zugesprochen werden. (A) Beitrag liegt nur als Kurzfassung vor. Beitrag zum Themenschwerpunkt IX Drogen des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.
Abstract