Polizeiliche Massnahmen bei Drogendelikten im Strassenverkehr.

Author(s)
Janker, H.
Year
Abstract

Bei Drogendelikten im Strassenverkehr kann zur Bestaetigung und Erhaertung des Anfangverdachts auf freiwilliger Basis ein Drogenschnelltest durchgefuehrt werden. Bei dringendem Tatverdacht fuer eine drogenbedingte Straftat gemaess Paragraf 316 Strafgesetzbuch (StGB) oder Paragraf 315c StGB (Katalogtaten nach Paragraf 69 Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 2 StGB) ist von der Polizei nicht nur ein Strafverfahren einzuleiten, sondern grundsaetzlich auch der Fuehrerschein des Fahrers zu beschlagnahmen. In Faellen der Anstiftung oder Beihilfe zu einer vorsaetzlichen "Drogenfahrt" ist regelmaessig auch der Fuehrerschein des Kraftfahrzeughalters oder des Mitfahrers zu beschlagnahmen. Beim Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 24a Strassenverkehrsgesetz (StVG) ist zwar keine Beschlagnahme des Fuehrerscheins moeglich, bei konkreter Gefahr der Weiterfahrt aber zwingend ein Weiterfahrverbot - in Berlin gemaess Paragraf 17 Absatz 1 Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht fuer Berlin (ASOG) - auszusprechen. (Author/publisher) Der Beitrag beruht auf einem Vortrag des Verfassers, gehalten auf dem Rechtsforum "Drogen im Strassenverkehr" des ADAC am 14.03.2003.

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Publication

Library number
C 27397 [electronic version only] /73 /83 / ITRD D352399
Source

Deutsches Autorecht DAR, Vol. 72 (2003), No. 11, p. 489-494

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