Im Zusammenhang mit illegalen Drogen richtet sich die Aufmerksamkeit der Polizei mehr auf deren Handel und Konsum als auf die sich ergebenden Fragen der Verkehrssicherheit. Schätzungen gehen dahin, dass zwischen 15 und 25 Prozent der auffällig gewordenen Fahrer unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss standen. Bei Polizeikontrollen wird hierauf noch zu wenig geachtet. Ein hierfür entwickeltes Formblatt soll den Polizeibeamten die Erkennung erleichtern. Fahren unter Drogeneinwirkung sollte vom Gesetzgeber als generelles Gefährdungsdelikt gewertet werden. Beitrag zum Symposion "Drogen und Verkehrssicherheit" der Bundesanstalt für Strassenwesen und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Köln, 19. November 1994, Bergisch Gladbach.
Abstract