Polizeiliche Verkehrsüberwachung systematisch betrachtet : Nutzen, Zielrichtung und Wechselwirkung mit anderen Sicherheitsmassnahmen.

Author(s)
Christ, R.
Year
Abstract

Der Beitrag der Verkehrsueberwachung zur Verkehrssicherheit duerfte unterschaetzt werden. Optimierte Verkehrsueberwachung muss nicht ausschliesslich vermehrte Aktivitaet bedeuten, sondern es geht auch um die Optimierung von Vorgangsweisen und Ablaeufen sowie um eine Unterstuetzung durch und Abstimmung mit anderen Verkehrssicherheitsmassnahmen. Anhand eines Konzeptes zur Verhaltensbeeinflussung werden die Staerken und Schwaechen polizeilicher Aktivitaeten diskutiert und darauf aufbauend Ueberlegungen zur Beziehung zwischen polizeilichen Aktivitaeten und anderen Sicherheitsmassnahmen angestellt. Die Organe der Polizeiverwaltung koennen Beeintraechtigte vom Fahren abhalten, das Verkehrsklima beeinflussen, Risikohinweise geben, durch gezielte Aktionen die Risikodetektion unterstuetzen, die soziale Norm verstaerken, das Lernen der Risikoerkennung und die Risikoreflexion unterstuetzen. Weitere Aspekte der Sicherheitsarbeit lassen sich an Hand der Unterscheidung "Engineering, Education und Enforcement" unterscheiden. Technische Massnahmen zur Beeinflussung des Fahrverhaltens und Bildungsmassnahmen entlasten die Organe der Polizeiverwaltung. Gleichzeitig koennen polizeiliche Aktivitaeten die Implementierung und Verbesserung von Infrastrukturmassnahmen massgeblich unterstuetzen. Zur Identifikation von Problembereichen ist beispielsweise das Wissen der Polizei von entscheidender Bedeutung. Die Bedingungen fuer das Agieren der Polizei im Sinne eines Beitrags zur Verkehrssicherheit muessen eindeutig sein. Die Befugnisse muessen klar verankert und im Einklang mit den Rechtsintentionen sein. Es muss weiters Rechtssicherheit bestehen. Damit die Polizeiverwaltung effizient taetig sein kann, muessen ihr "Werkzeuge" der Beweisfuehrung, zur Sicherung der formalen Richtigkeit und zur Administration zur Verfuegung stehen. Ueberwachungsaktivitaeten duerfen keine isolierten Massnahmen sein, sondern muessen dort ansetzen, wo andere Massnahmen scheitern oder unzureichend sind. Auch die Ueberwachungsaktivitaeten als solche beduerfen der Koordination und Abstimmungen. Sie sollen ueber das gesamte Bundesgebiet konsistent sein. Ueberwachungsplaene gehen von Daten zur Verkehrssicherheit aus und definieren Ziele. Die Erreichung der Ziele wird geprueft, die Rueckmeldung dient zur weiteren Optimierung der Ueberwachungsaktivitaet. Eine Voraussetzung fuer ein solches Szenario ist, dass Koordination und Planung ueber die weit verteilten Kompetenzen und Befugnisse hinweg erfolgt und eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die Sicherheitserfolge messen und evaluieren koennen, erfolgt. (KfV/A)

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Library number
C 28783 [electronic version only] /73 /83 / ITRD D346271
Source

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 46 (2001), No. 1 (Januar), p. 32-35

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