Die Privatisierung der Verkehrsüberwachung wird von seiten der Polizei eindeutig abgelehnt, der ADAC hegt Bedenken, in Frankfurt und Berlin sind einschlägige Praktiken unternommen worden. Das Für und Wider wird von den Referenten diskutiert. Die abschliessende Empfehlung kommt zu dem Ergebnis, dass es für eine Verkehrsüberwachung durch Private keine Rechtsgrundlage gibt. Eine solche zu schaffen, wäre verfassungsrechtlich bedenklich. Es wird auf die kommunalen Überwachungsmöglichkeiten verwiesen.
Abstract