Die EG-Typengenehmigung vereinheitlicht das Verfahren für Fahrzeuge, Systeme, selbstständige technische Einheiten und für Bauteile. Die bisherigen nationalen Genehmigungsverfahren verlieren an Bedeutung und sind oder werden langfristig sogar ganz ausser Kraft gesetzt. Im Sinne der Deregulation wurde die Regulierungstiefe bewusst klein gehalten. Das heisst, dass sowohl klassische, alte Prüfanforderungen erhalten geblieben sind, als auch Prüfanforderungen für neue, evolutionäre Systeme gar nicht enthalten sind. Nach einer Beschreibung des derzeitigen Prüfumfanges wird anhand einiger Beispiele die Problematik des Prüfumfanges dargelegt. Vortrag beim wissenschaftlichen Kolloquium am 4. Mai 2000 anlässlich der Einweihung der Fahrzeugtechnischen Versuchsanlage der BASt.
Abstract