Haftung und Schadenersatzpflicht nach Paragraf 823 Buergerliches Gesetzbuch (BGB) sind Anspruchsgrundlagen fuer die Produkthaftung. Die Rechtsfolgen aus der Verantwortung des Herstellers sind in den letzten 25 Jahren in der hoechstrichterlichen Rechtsprechung entwickelt worden. Es geht dabei um die Verkehrssicherungspflichten in den einzelnen Verantwortungbereichen des Herstellers. Die auf diesen Gebieten dem Hersteller obliegenden Pflichten werden eroertert. Ein zweites Problemfeld ist die Frage der Beweislast. Seit dem 1.1.1990 regelt das deutsche Produkthaftungsgesetz die verschuldensunabhaengige Haftung des Herstellers. Zu saemtlichen Gebieten wird ausfuehrlich auf dazu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen.
Abstract