Im saarland wurden bei 18,2 % der untersuchten blutproben von im strassenverkehr wegen alkoholeinfluss auffaellig gewordenen kraftfahrzeugfuehrern zusaetzlich verkehrsmedizinisch relevante arzneimittel nachgewiesen; in 13 % der faelle war die nachgewiesene arzneimittelkonzentration so gross, dass allein schon deshalb fahruntuechtigkeit vorlag. Die interaktion zwischen verkehrsmedizinisch relevanten arzneimitteln und unfallhaeufigkeit ist deutlich erkennbar. Die strafrechtlichen folgen werden eroertert. Die aerzte sollen die patienten in hoeherem masse ueber verkehrsrelevante arzneimittelbegleitwirkungen aufklaeren. Den aerzten kommt eine erhoehte verantwortung zu.
Abstract